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Ihr Anwalt für Designrecht

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Anwalt für Designrecht in Düsseldorf und bundesweit

Anwalt Designrecht | Designrechtsanwalt in Düsseldorf

Schutz und Verteidigung für Ihr Design

Als Kanzlei für Designrecht sind wir spezialisiert auf den Schutz und die Verteidigung Ihrer Designs und Gemeinschaftsgeschmacksmuster und verteidígen Sie und Ihre Rechte gegen Verletzer. Als Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz mit dem Teilgebiet Designrecht ist Rechtsanwältin Anne Sulmann Ihre Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Designrecht.

Was nützt mir ein geschütztes Design

Das Designrecht bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre gestalterischen Werte vor Diebstahl, Imitation und Missbrauch zu schützen. Wir unterstützen Sie bei der Anmeldung Ihrer Designs und Geschmacksmuster für den eingetragenen Designrechtsschutz. Ein Schwerpunkt unserer Arbeit als eine auf das spezialisierte Kanzlei ist zudem die effektive und schlagkräftige Verteidgung unserer Mandanten bei Verletzung ihrer Designs. Zudem erstellen wir praxistaugliche und vorteilhafte Lizenzverträge für Designer, Gestalter und deren Auftraggeber. Wir beraten Designer, Webdesigner, Agenturen, Software- und Games-Entwickler sowie Hersteller, Importeure und Händler in allen Fragen rund um das Designrecht.

Was ist ein Design/ ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster? Die Voraussetzungen für den Designschutz:

Das Designrecht schützt allein das ästhetische Erscheinungsbild eines Produktes. 

Neuheit: Das Design muss neu sein, d.h., es darf vor dem Anmeldetag des Designs nicht öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Es darf keine identischen oder ähnlichen Designs geben, die bereits auf dem Markt sind.

Eigenart: Das Design muss eine individuelle Eigenart aufweisen, d.h., es muss sich vom bekannten Design abheben und eine eigene Gestaltungshöhe erreichen. Das Design sollte für den informierten Benutzer einen abweichenden Gesamteindruck vermitteln.

Eintragung: Das Design muss beim zuständigen Amt eingetragen werden, um rechtlichen Schutz zu genießen. In Europa kann dies beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) erfolgen. In Deutschland kann das Design beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen werden.

Wichtig ist hierbei zu wissen, dass auch nicht eingetragene Designs und Geschmacksmuster Schutz genießen können.

Der Schutz des eingetragenen Designs erstreckt sich auf den Zeitraum von fünf Jahren ab dem Anmeldetag. Dieser Schutz kann auf maximal 25 Jahre verlängert werden, indem alle fünf Jahre eine Verlängerungsgebühr gezahlt wird.

Welche Rechte habe ich bei einer Designrechtsverletzung

Wenn Ihr geschütztes Design oder Geschmacksmuster unbefugt von anderen Marktteilnehmern nachgeahmt wird, handelt es sich um eine Verletzung Ihrer Schutzrechte. Als Rechteinhaber haben Sie einen Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz.

In vielen Fällen kann eine außergerichtliche Einigung erzielt werden. In einigen Fällen ist jedoch eine gerichtliche Klärung unumgänglich. Wir haben bereits zahlreiche Verfahren für unsere Mandanten im Bereich der Verletzung von Designs und Geschmacksmustern geführt und schützen gerne auch Ihre Rechte.

Auch wenn ein bereits eingetragenes Design Ihre Rechtsansprüche verletzt, helfen wir. Kontaktieren Sie uns gerne.

Ihr Anwalt für Designrecht aus Düsseldorf