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Medienrechtsanwalt | Rechtsanwalt für Persönlichkeitsrechte und Online-Reputation

Das Medienrecht betrifft Themen wie Persönlichkeitsrechte, üble Nachrede, Verleumdung, Rufschädigung und andere rechtswidrige Äußerungen. Außerdem geht es beispielsweise um Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Kunstfreiheit. Medienrechtliche Fragen betreffen klassischen Medien wie Fernsehen, Radio, Print-Zeitungen und -Zeitschriften ebenso wie Websites, Apps, Online-Dienste, Soziale Medien, Podcasts, e-Bücher, Audio-Bücher, Web-TV, Streaming-Plattformen und andere digitale Medienangebote. Worin auch immer Ihre medienrechtliche Frage besteht: Wir helfen Ihnen gerne weiter- mit Erfahrung, Strategie und Durchsetzungskraft.

Gerade im Medienbereich kann es schwierig sein, Fakten von Fiktion und Behauptungen von der Realität zu unterscheiden. Doch das Recht ist keine Grauzone: Personen, deren Rechte durch Mediendarstellungen und Veröffentlichungen verletzt werden, haben rechtliche Ansprüche. Das Gleiche gilt umgekehrt für Medienschaffende und Content-Anbieter, deren Meinungs- und Veröffentlichungsfreiheit beschnitten werden soll.

Das Medienrecht hat große Überschneidungen mit dem IT-Recht. Schließlich gibt es kaum noch Medienformate, die ohne digitale Technologie auskommen. Medienanbieter können selten auf Social-Media-Präsenzen und die Online-Bereitstellung ihrer Inhalte verzichten.

Das hat Folgen. Die technischen Gegebenheiten beeinflussen auch Konflikte um Persönlichkeitsrechte und Veröffentlichungsfreiheit. Die Online-Reputation entscheidet über den Erfolg von Karrieren und Unternehmen. Das unerlaubte Veröffentlichen privater Aufnahmen wird sehr viel brisanter, wenn sich diese in wenigen Stunden über Facebook, Instagram oder Twitter verbreiten und kaum noch zurückholen lassen. Oft bestreiten die Plattform-Betreiber jede Verantwortung für das Treiben ihrer Nutzer. Angriffe auf legitime Berichterstattung durch unberechtigte Abmahnungen werden einfach, wenn eine Google-Recherche jede Veröffentlichung listet.

Unsere Leistungen im Medienrecht:

Umgang mit negativen Google-Bewertungen:
Wir wissen, dass Meinungsfreiheit zwar ein grundlegendes Recht ist, aber auch klare Grenzen hat. Schmähkritik und falsche Tatsachenbehauptungen sind unzulässig. Rechtsanwältin Sulmann hilft Ihnen, eine unzulässige Google-Bewertung zu löschen.

Schutz von Persönlichkeitsrechten:
Betroffene müssen Verletzungen ihrer Persönlichkeitsrechte durch Medien und Mediennutzer nicht hinnehmen. Ob es um das Recht am eigenen Bild, den Schutz des eigenen Namens, die Privatsphäre oder die persönliche Ehre geht – Rechtsanwältin Anne Sulmann setzt sich für die Wahrung Ihrer Rechte ein.

Bekämpfung von Verletzungen des Rechts am Bild und Urheberrechtsverletzungen:
Im Internet werden häufig fremde Bilder und Texte ohne Erlaubnis übernommen und als eigener Content ausgegeben. Dies gilt es zu unterbinden.

Medienrechtliche Anliegen erfordern ein strategisches Vorgehen. Schließlich geht es dabei auch um Außendarstellung und öffentliche Wirkung. Je nach Einzelfall kann energische Rechtedurchsetzung oder pragmatisches Verhandeln der Weg zum Erfolg sein.

Wenden Sie sich gerne an uns. Wir setzen Ihre Rechte durch.

Fachanwaltskanzlei ITjur: Ihr Anwalt für Medienrecht aus Düsseldorf