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Ihr Anwalt für Werkvertragsrecht und Baurecht in Düsseldorf

Kanzlei für Baurecht in Düsseldorf

Werkvertragsrecht und Baurecht | Anwalt für Werkvertragsrecht

Professionelle Vertretung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Wir sind spezialisiert auf die rechtlichen Probleme und Fallstricke im Werkvertragsrecht. Insbesondere wenn es um Streitigkeiten im Rahmen ihres Haus- und Wohnungsbauprojektes oder Sanierungsprojektes geht, stehen wir Ihnen zur Seite. Durch vielzählige geführte außergerichtliche Verfahren und Verhandlungen und auch gerichtlich geführter Verfahren in diesem Bereich ist Rechtsanwältin Sulmann spezialisiert auf Fragen des Mängelgewährleistungsrechts, des Kündigungsrechts aus wichtigem Grund nach § 648a BGB, der freien Kündigung nach § 648 BGB und der Abrechnung nach § 648 S. 2 BGB. Sie weiß genau was für den Auftraggeber und was für den Auftragnehmer relevant und notwendig ist für die erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen und verhilgt Ihnen schlagkräftig und effektiv zu Ihrem Recht.

Die Bandbreite möglicher Streitigkeiten im Bereich des Werkvertragsrechts und des Baurechts ist enorm. Spezialisierte Kenntnisse des Rechts und der Rechtsprechung sind zur erfolgreichen Durchsetzung der bestehenden Ansprüche unerlässlich. Auch dem Grunde nach bestehende Ansprüche scheitern schnell an der Nichteinhaltung formaler Voraussetzungen und Kenntnis der Art der zu setzenden Fristen zur Rechtsdurchsetzung im Werkvertragsrecht und im Baurecht. Als Kanzlei für Baurecht und Werkvertragsrecht aus Düsseldorf vertreten wir sowohl die Unternehmen als Auftragnehmer als auch die Bauherren als Auftraggeber. Wir kennen beide Seiten und wissen was zu tun ist, wenn um die schnelle und effiziente Durchsetzung von Ansprüchen geht. Wir sind insbesondere für Sie da, wenn es um die nachfolgenden Bereiche geht:

Vertretung des Auftraggebers / Bauherrn:

  • Prüfen von Verträgen, z.B. Bauverträge, Werkverträge, Kaufverträge
    effektive Geltendmachung von Mängeln
  • Beratung bei Baustopp
  • Durchsetzung des Rechts auf eine Kündigung aus wichtigem Grund
  • Abwehr von überhöhten Werklohanansprüchen
    Vertretung im Klageverfahren sowie im Beweissicherungsverfahren (Selbständiges Beweisverfahren)

Vertretung des Auftragnehmers / Bauunternehmers:

  • Beratung und Vertretung in allen Fragen des Werkvertrages
    Herstellungsfristen und mögliche Vereinbarungen
  • Beratung im Recht der freien Kündigung nach § 648 S. 1 BGB
  • Abrechnung nach § 648 S. 2 BGB
  • Schlussrechnungen und Abschlagszahlungen
  • Erstellung von AGB
  • Durchsetzung von Werklohnforderungen (Honorardurchsetzung)
  • Abwehr von Forderungen

Als erfahrene Anwaltskanzlei für Werkvertragsrecht und Baurecht unterstützen wir Sie und setzen Ihre Rechte durch. Kontaktieren Sie uns gerne, um Ihre rechtlichen Belange erfolgreich durchzusetzen.

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