Abmahnung wegen Filesharing erhalten?
Beratung und Verteidigung durch Fachanwalt für IT-Recht
Ihr Anwalt für die Verteidigung bei Abmahnungen im Filesharing
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht bei Filesharing-Abmahnungen zum Festpreis. Zahlen Sie nicht vorschnell verlangte Geldbeträge oder geben die geforderte Unterlassungserklärung ab.
Lassen Sie die Abmahnung, einen Mahnbescheid oder eine zugestellt Klage wegen vorgeworfenem Filesharing von einem spezialisierten Anwalt überprüfen. In einem kostenlosen Erstgespräch per Telefon oder im Rahmen einer Korrespondenz per E-Mail ermitteln wir Ihren individuellen Beratungs- und Vertretungsbedarf und erarbeiten die für Sie beste Verteidigungsstrategie.
Übersenden Sie uns die Korrespondenz mit dem Abmahnenden gerne unverbindlich per E-Mail oder nehmen Sie auf anderem Wege Kontakt zu uns auf. Wir prüfen im ersten Schritt, ob ein Vorgehen wirtschaftlich sinnvoll für Sie ist und werden dann zu unserem angebotenen Pauschalpreis für Sie tätig.
Der Pauschalpreis Verteidigung Filesharing durch Rechtsanwalt
- individuelle Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt für IT-Recht
- Prüfung des Bestehens eines Unterlassungsanspruchs und der weiteren geltend gemachten Ansprüche (Schadensersatz, Rechtsanwaltskosten etc.)
- Falls erforderlich: Erstellung und Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
- Sämtliche Korrespondenz mit dem Abmahnenden
- Pauschalhonorar bei Abmahnung: 199,00 EUR (inkl. USt.)
Abmahnung für Filesharing oder für Streaming erhalten?
Haben Sie eine Abmahnung für Filesharing oder Streaming erhalten? Rechtsanwältin Anne Sulmann ist Fachanwältin für IT-Recht und verteidigt Sie bei bei urheberrechtlichen Abmahnungen.
Filesharing-Abmahnung oder Streaming-Abmahnung: Ruhig bleiben, richtig reagieren
Haben Sie ein Abmahnungsschreiben von einer Anwaltskanzlei bekommen, das Ihnen Urheberrechtsverstöße vorwirft? Vermutlich wird behauptet, Sie hätten über Ihren Internetanschluss illegale Filesharing-Downloads und widerrechtliches Streaming angeboten oder ausgeführt. Wahrscheinlich war auch eine Unterlassungserklärung dabei, die Sie jetzt unterschreiben sollen, dazu Schadenersatzforderungen und eine Anwaltsrechnung, die Sie bezahlen sollen.
In dieser Situation macht man leicht Fehler, mit denen man sich selber schadet. Am wichtigsten ist es, zunächst einmal Ruhe zu bewahren. Handeln Sie nicht überstürzt. Hier gibt Rechtsanwältin Anne Sulmann von der Düsseldorfer Fachanwaltskanzlei ITjur Ihnen Tipps zur richtigen Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung.
Das sollten Sie bei einer Abmahnung für Filesharing oder Streaming nicht tun
- Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Anwaltskanzlei auf, die Ihnen die Abmahnung geschickt hat, auch nicht zu deren Mandanten. Beim Versuch, die Angelegenheit „auf dem kurzen Dienstweg“ zu klären, können Sie nur verlieren. Manche Kanzleien wie Waldorf Frommer haben sich auf solche Abmahnungen spezialisiert. Rechtsanwälte, die jeden Tag Filesharing-Abmahnungen verschicken, wissen genau, wie man juristische Laien unter Druck setzt. Ihr Versuch, Missverständnisse auszuräumen oder Informationen zu erhalten, kann leicht als Eingeständnis einer Rechteverletzung gedeutet werden. Überlassen Sie es Ihrer Anwältin, mit der Gegenseite zu verhandeln.
- Unterschreiben Sie keinesfalls die Unterlassungserklärung, die mitgeschickt wurde. Mit der Unterschrift erkennen Sie Ihre Verantwortlichkeit an. Wenn Sie unterschreiben und gleichzeitig ihre Täterschaft bestreiten, kann die Gegenseite Sie trotz der Erklärung verklagen. Außerdem legen Sie sich so auf die von der gegnerischen Kanzlei formulierten Bedingungen fest. Sie akzeptieren also eine möglicherweise überhöhte Vertragsstrafe und viel zu allgemein gefasste Unterlassungsvorgaben. Wenn die Gegenseite wirklich einen Anspruch auf Unterlassung hat, genügt eine von Ihrer Rechtsanwältin formulierte Erklärung, die nur das rechtlich Notwendige umfasst.
- Bezahlen Sie nicht die Rechnung, die Sie zusammen mit der Abmahnung erhalten haben. Wenn die Abmahnung gegenstandslos ist und die Gegenseite keinen Grund hatte, einen Anwalt zu beauftragen, sind Sie auch nicht zum Begleichen der Anwaltskosten verpflichtet. Selbst wenn eine Haftung besteht, sind die Schadenersatzforderungen in vielen Fällen überhöht. Voreilig bezahltes Geld wieder zurück zu bekommen, gestaltet sich sehr mühsam. Bezahlen Sie nicht, ohne dass Ihre Anwältin Ihre Zahlungspflicht abklärt.
Was Sie nach Erhalt der Filesharing-Abmahnung unbedingt tun sollten
- Werden Sie umgehend aktiv: Lassen Sie sich beraten. Vogel-Strauß-Politik ist für Abmahnungsempfänger gefährlich. Mit der Abmahnung laufen Fristen. Wenn Sie diese verstreichen lassen, berauben Sie sich Ihrer Handlungsmöglichkeiten.
- Kontaktieren Sie eine kompetente Fachanwältin für IT-Recht. So erfahren Sie im Handumdrehen, ob die urheberrechtliche Abmahnung für File-Sharing oder illegales Streaming in Ihrem Fall überhaupt gerechtfertigt ist, ob die Unterlassungserklärung angepasst werden sollte und ob die Vertragsstrafe und die Anwaltskosten angemessen sind. ITjur ist als Fachanwaltskanzlei für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz hervorragend aufgestellt, um Sie zur optimalen Reaktion auf Ihre Abmahnung zu beraten.
Worum es bei einer Filesharing- oder Streaming-Abmahnung geht
Als Adressat einer solchen Abmahnung wird Ihnen vorgeworfen, Urheberrechte verletzt oder deren Verletzung ermöglicht zu haben. Grund: Über Ihren Internetanschluss seien urheberrechtlich geschützte Dateien, Filme, Musik, Bilder oder Software aus dem Internet heruntergeladen oder online angeboten worden. Weil das ohne Bezahlung und ohne Genehmigung der Rechteinhaber erfolgte, werden nun Ansprüche geltend gemacht.
- Die Verletzung des geistigen Eigentums berechtigt zu Schadenersatz.
- Außerdem hat der Rechte-Inhaber Anspruch auf eine Unterlassungserklärung: eine verbindliche, strafbewehrte Zusicherung, dass es keinen weitere solche Urheberrechtsverletzung mehr geben wird. Kommt es trotz der unterschriebenen Erklärung noch einmal dazu, kann die Gegenseite direkt und ohne weitere Abmahnung einen bestimmten Geldbetrag als Vertragsstrafe einfordern.
- Daneben müssen Rechteverletzer die Anwaltskosten der Gegenseite für das Abmahnschreiben und die Unterlassungserklärung bezahlen.
Diese Forderungen stehen allerdings unter einem wichtigen Vorbehalt: Als Adressat der Abmahnung müssen Sie tatsächlich der Rechteverletzer sein oder das Verhalten des Betreffenden schuldhaft ermöglicht haben. Lässt sich Ihre Haftung nicht belegen, fehlt der Abmahnung die Rechtsgrundlage. Außerdem sind die Anwaltskosten, die einem Verbraucher bei urheberrechtlichen Abmahnungen berechnet werden dürfen, gesetzlich gedeckelt.
Die Abmahnung geht an Sie als Anschlussinhaber, weil den Rechteinhabern bei illegalem Filesharing und Streaming meist nur die IP-Adressen der Konsumenten vorliegen. Diese führen zum Internet-Anschluss, nicht direkt zu der Person, die den Download bzw. Stream ausgelöst hat.
Die Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverstöße
Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht automatisch für jeden darüber erfolgten Urheberrechtsverstoß. Das gilt nur in zwei Fällen:
- Er hat die Rechteverletzung selbst begangen (Täterhaftung).
- Er hat andere Nutzer nicht ausreichend belehrt oder kontrolliert (Störerhaftung).
Die Störerhaftung ist begrenzt. So haften Eltern nicht für unerlaubte Downloads ihrer minderjährigen Kinder, wenn diese einem ausdrücklichen Verbot zuwiderhandeln. Bei Erwachsenen, die den Anschluss mitbenutzen, hat der Inhaber keine anlasslosen Belehrungs- und Prüfpflichten, um Urheberrechtsverstöße auszuschließen. Ob ein Anschlussinhaber wegen Störerhaftung schadenersatzpflichtig ist, muss stets für den Einzelfall geklärt werden. Das ist ein weiterer Grund, sich bei einer Abmahnung an eine Fachanwaltskanzlei zu wenden.
Ein erfahrener Rechtsanwalt hilt bei Abmahnungen im Filesharing: schnell und umkompliziert
Anne Sulmann ist Fachanwältin für IT-Recht und Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz mit einem zusätzlichen Schwerpunkt im Urheberrecht. Sie berät seit vielen Jahren Mandanten, die für Filesharing oder Streaming abgemahnt wurden.
Ihr Rechtsanwalt für Filesharing. Rechtsanwältin Sulmann kann Ihnen schnell sagen, ob sich in Ihrem Fall Gegenwehr lohnt oder ob sie besser eine von ihr modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wenn Sie eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung bekommen haben.
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