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Ihr Fachanwalt für IT-Recht und Anwalt für IT-Verträge

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht und Anwalt für IT-Projekte in Düsseldorf

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht | Anwalt für die Erstellung von AGB und für Rahmenverträge | Anwalt für die Erstellung von Software-Verträgen und Softwareentwicklunsgverträgen | Anwalt für die Erstellung von Nutzungsbedingungen | Anwalt für Rechtstexte für Apps, Shops und Websites

 

Das IT-Recht und die rechtliche Begleitung von IT-Projekten sind unsere Leidenschaft. Als eine auf das IT-Recht spezialisierte Anwaltskanzlei helfen wir, wenn es um die Beratung in rechtlichen Angelegenheiten im IT-Bereich geht. In IT-Projekten geifen zahlreiche Fragen aus dem Bereich der Vertragsgestaltung, Nutzungsbedingungen, der Erstellung von Rechtstexten, AGB und Datenschutz ineinander. An dieser Schnittstelle arbeiten wir.

Wir unterstützen Sie gerne anwaltlich bei der Erstellung von AGB, der Erstellung von Softwareverträgen und in allen Fragestellungen, die sich aus dem Bereich Digitalisierung und Datenschutz in Ihrem Projekt ergeben. Rechtsanwältin Anne Sulmann ist langjährig erfahren in allen Fragestellungen rund um das IT-Recht und IT-Projekte, sie ist Fachanwältin für IT-Recht und vom TÜV als Datenschutzauditorin und als externe Datenschutzbeauftragte zertifiziert. Zudem ist sie von der ISACA® zertfizierter IT-Risk-Practitioner und IT-Compliance-Managerin. Wir freuen uns, wenn wir auch Ihr Unternehmen bei Ihrem IT-Projekt anwaltlich unterstützen und begleiten dürfen.

Anwalt für Softwareerstellungsvertrag, Erstellung von SaaS-Vertrag, Webdesignvertrag, Erstellung von App-Verträgen, IT-Rahmenvertrag, IT-Projektvertrag, Anwalt für AGB und Nutzungsbedingungen für Software

Als eine auf das IT-Recht spezialisierte Anwältin erstellen wir gerne Ihre IT-Projektverträge, IT-Vertriebsverträge, Softwarerstellungsveträge und Hardware-Lieferverträge. Wir sind außerdem mit der Erstellung von AGB-Klauseln für Online-Dienste, Service-Level-Agreements für Systemhäuser oder IT-Dienstleister vertraut. Als Fachanwalt für IT-Recht sind wir auch für die Erstellung von Software-Lizenzverträgen, App-Erstellungsverträgen, IT-Rahmenverträgen, Hosting-Verträgen, Access-Providing-Verträge, Vereinbarungen für Software/Platform/Infrastructure as a Service (SaaS, PaaS, IaaS), Datenspeicher- oder Cloud-Services-Vereinbarungen und Webdesignverträge der richtige und spezalisierte Ansprechpartner. Hierbei haben wir zu jeder Zeit den Bereich des Datenschutzes im Blick und beraten Sie umfassend zur Gestaltung und Umsetzung des Datenschutzes in Ihrem IT-Projekt. Es versteht sich von selbst, dass wir Verträge im Interesse und damit vorteilhaft unter Ausnutzung aller rechtlichen Feinheiten für unsere Mandanten gestalten und diese, wenn erforderlich, auch gegenüber der Gegenseite verhandeln.

Wir unterstützen Ihr Unternehmen bei Rechtsfragen oder Konflikten in einem IT-Projekt und sind bei der Erstellung von Projektvereinbarungen behiflich. Vielzählig geführte außergerichtliche und gerichtliche Verfahren versetzen uns in die Lage, einschätzen zu können, wie das gemeinsam gesteckte Ziel für unsere Mandanten am effektivsten erreicht werden kann.

Spezialisierte Kanzlei für KI-Beratung

Als Anwalt für KI-Beratung und die Zulässigkeit kommerzieller Nutzung von KI-Inhalten helfen wir, wenn Sie rechtliche Beratung rund um KI und die Nutzung der von der KI erstellten Inhalte, Bilder, Fotos und Texte benötigen. Wir klären wer Urheber der von der KI ausgeworfenen Inhalte ist, was die KI-Verordnung der EU regelt und welche Rechte Dritter durch die kommerzielle Nutzung von KI-Inhalten möglicherweise verletzt werden können. Hierbei ist ein besonderes Augenmerk auf die mögliche Verletzung von Urheberrechten, Markenrecht, Designrecht und Gemeinschaftsgeschmacksmusterrecht durch KI-Inhalte zu legen. Und natürlich klären wir, wie wir diese möglichen Rechtsverletzungen umgehen können. 

Beantwortung von Rechtsfragen zu Websites, Social-Media-Accounts, Online-Shops und Online-Diensten

Wir helfen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Websites, Social-Media-Accounts, Online-Shops und Online-Diensten. Als Kanzlei für die Erstellung von AGB, Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärungen, Impressumsangaben und Widerrufsbelehrungen erstellen wir Ihre Rechtstexte. Darüber leisten wir schnelle und effiziente Hilfe bei Abmahnungen gegen Website-Betreiber.

Wo ist das IT-Recht gesetzlich geregelt

Das IT-Recht, auch Informationstechnologierecht genannt, umfasst rechtliche Regelungen und Bestimmungen, die sich auf den Bereich der Informationstechnologie beziehen. Es behandelt eine Vielzahl von Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit der Nutzung, Entwicklung, dem Vertrieb und der Sicherheit von IT-Produkten und -Dienstleistungen auftreten können. Dies sind zum Beispiel:

Verträge im IT-Bereich: Das IT-Recht regelt die rechtlichen Aspekte von Verträgen im IT-Bereich, wie zum Beispiel Softwareentwicklungsverträge, Lizenzverträge, Wartungsverträge, Hosting-Verträge und Service-Level-Agreements (SLAs). Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden für das IT-Recht damit insbesondere die Regelungen des Dienstvertragsrechts nach §§ 611-630 BGB, des Werkvertragsrechts nach §§ 631-651 und die Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen nach den §§ 305 ff. BGB Anwendung.

Datenschutz und Datensicherheit: Das IT-Recht umfasst außerdem Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten und zur Sicherheit von IT-Systemen. Es regelt unter anderem die Anforderungen an Datenschutzerklärungen, die Rechte der Betroffenen, die Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen und die Einhaltung von Sicherheitsstandards. Regelungen finden sich insbesondere in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und im Telemediengesetz (TMG).

Urheberrecht und geistiges Eigentum: Das IT-Recht behandelt Fragen des Urheberrechts, insbesondere im Zusammenhang mit Software und digitalen Inhalten. Es regelt den Schutz von Softwareprogrammen, Datenbanken, Websites und anderen kreativen Werken, sowie Fragen des geistigen Eigentums, wie Patente und Markenrechte. Regelungen finden sich insbesondere im Urheberrechtsgesetz (UrhG).

E-Commerce und Online-Geschäfte: Das IT-Recht enthält zudem Bestimmungen für den elektronischen Geschäftsverkehr und regelt Aspekte wie Online-Verträge, Fernabsatzverträge, Informationspflichten für Online-Shops, elektronische Signaturen, elektronische Zahlungsmethoden und den Verbraucherschutz im Online-Bereich. Gesetzliche Regelungen zum E-Commerce und zu Online-geschäften sind insbesondere die §§ 312 ff. BGB, §§ 355 ff. BGB, Art. 246 ff. EGBGB sowie §§ 650l ff. BGB.

IT-Sicherheit und Cybersecurity: Das IT-Recht befasst sich mit rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit IT-Sicherheit und Cybersecurity. Es regelt die Haftung bei Sicherheitsverletzungen, den Schutz vor Hackerangriffen, die Meldung von Sicherheitsvorfällen und die Einhaltung von Sicherheitsstandards. Regelungen finden sich insbesondere im IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG), der DSGVO, dem Telekommunikationsgesetz (TKG), im IT-Sicherheitsgesetz 2.0, dem Kritis-Dachgesetz und dem geplanten IT-Sicherheitsgesetz 3.0.

Telekommunikation und Netzneutralität: Das IT-Recht umfasst auch Regelungen im Bereich der Telekommunikation, wie zum Beispiel die Regulierung von Telekommunikationsdiensten, die Vergabe von Frequenzen, die Netzneutralität und die Sicherheit von Telekommunikationsnetzen. Regelungen zur Telekommunikation finden sich insbesondere im TKG.

Wenn Sie einen Anwalt für IT-Recht oder einen Fachanwalt für IT-Recht beauftragen möchten, nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Sie.

Ihr Fachanwalt für IT-Recht aus Düsseldorf.

Rechtsanwältin und Fachanwältin

ANNE SULMANN