Ihr Anwalt für Markenanmeldungen und Markenrecht
Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf
Anwalt für Markenanmeldung | Anwalt Markenrecht Beratung | Markenrecht Anwalt
Als spezialisierte Kanzlei für Markenanmeldungen und Markenrecht unterstützen und begleiten wir Sie bei allen Fragen rund um Ihren Markenschutz, der Anmeldung Ihrer Marke und der Verteidigung Ihrer Markenrechte. Rechtsanwältin Anne Sulmann ist Fachananwältin für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwältin für IT-Recht und entwickelt mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie, um den bestmöglichen Schutz und Nutzen für Ihre Marke zu gewährleisten. Eine gute Markenstrategie ist für ein Unternehmen goldwert. Ihre Marke fasst den Erfolg, die Qualität und den guten Ruf Ihres Produkts zusammen. Ob als Wortmarke, Bildmarke, Wort-Bild-Marke, als dreidimensionale Form, akustische oder Farbmarke: Positiv besetzte, bekannte Kennzeichen haben einen nicht zu unterschätzenden finanziellen Wert.
Was bringt der Markenschutz
Der Markenschutz gewährt Ihnen das exklusive Recht, Ihre Marke für die von Ihnen registrierten Waren oder Dienstleistungen zu nutzen. Dadurch können Sie Ihre Marke von anderen unterscheiden und Ihre Alleinstellung auf dem Markt sichern.
Markenidentität und Kundenbindung: Eine geschützte Marke schafft Vertrauen und Glaubwürdigkeit bei Ihren Kunden. Eine klare und eindeutige Markenidentität kann dazu beitragen, Kundenbindung aufzubauen und eine starke Präsenz in der Zielgruppe zu etablieren.
Verhinderung von Verwechslungen: Mit einem Markenschutz können Sie verhindern, dass andere Unternehmen ähnliche oder identische Marken für ähnliche Produkte oder Dienstleistungen verwenden. Dadurch reduzieren Sie das Risiko von Verwechslungen oder Rufschädigung, die sich negativ auf Ihr Geschäft auswirken könnten.
Rechtliche Durchsetzung: Durch den Markenschutz stehen Ihnen rechtliche Mittel zur Verfügung, um gegen Markenverletzungen vorzugehen. Sie können gegen Dritte und Konkurrenten vorgehen, die Ihre Marke unbefugt nutzen oder versuchen, von Ihrem guten Ruf zu profitieren. Ansprüche bei einer Markenverletzung sind insbesondere die Unterlassung der Nutzung und Schadensersatzforderungen.
Wertsteigerung und Vermögenswert: Eine geschützte Marke kann zu einem wertvollen Vermögenswert für Ihr Unternehmen werden. Eine etablierte und gut geschützte Marke kann den Wert Ihres Unternehmens steigern und bei Bedarf als Verkaufsargument dienen.
Mit dem Wert einer Marke steigt für ein Unternehmen häufig das Risiko durch Markenpiraterie, Nachahmer und Imitatoren in den Markenrechten verletzt zu werden. Eine gut vorbereitete und durchdachte Markenstrategie schon im Rahmen der Markenmeldung durch die Entscheidung, ob eine Marke zum Beispiel als reine Wortmarke, als Bildmarke oder als Wort-/Bildmarke eingetragen wird, sichert ein effektives Vorgehen gegen Verletzer Ihrer Marke. Auch das zu erstellende Markenverzeichnis sorgt für einen umfassenden und doch klar umgrenzten Schutz Ihrer Marke. Der Schutz der Marke richtet sich nach national, europaweit und weltweit geltenden Nizza-Klassifikationen. Als auf das Markenrecht und Markenstrategie spezialisierte Kanzlei lernen wir Ihr Unternehmen und Ihre Produkte verstehen, entwerfen in Absprache mit Ihnen das entsprechend für Ihre Marke zugeschnittene Nizza-Verzeichnis und entwickeln Ihren Marktauftritt gemeinsam. Auch für Markenanmeldungen im Rahmen des Amazon Brand Registry stehen wir zur Verfügung.
Als Kanzlei für Markenanmeldungen bieten wir die Anmeldung von Marken zum Pauschalpreis an:
Markenanmeldung für Deutschland
- 190,00 EUR (zzgl. USt) + Anmeldegebühr des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) in Höhe von 290,00 EUR
- Beratung zur Schutzfähigkeit Ihrer neuen Marke
- Anmeldung Ihrer Marke durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und für IT-Recht
- gilt bis zu drei Klassen
- Prüfung der Schutzfähigkeit
- Identitätsrecherche
- Erstellung des Dienstleistungs- und Warenverzeichnisses
- Markenanmeldung
- Korrespondenz mit dem DPMA
Markenanmeldung für Europa
- 280,00 EUR (zzgl. USt) + Anmeldegebühr des Europäischen Amtes für gesitiges Eigentum (EUIPO) in Höhe von 850,00 EUR
- Beratung zur Schutzfähigkeit Ihrer neuen Marke
- Anmeldung Ihrer Marke durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und für IT-Recht
- gilt für eine Klasse, jede weitere Klasse beim EUIPO 100,00 EUR
- Prüfung der Schutzfähigkeit
- Identitätsrecherche
- Erstellung des Dienstleistungs- und Warenverzeichnisses
- Markenanmeldung
- Korrespondenz mit dem EUIPO
Markenanmeldung international
- 500,00 EUR (zzgl. USt) und zzgl. individuell, je nach Anzahl der Schutzländer zu berechnender Gebühren der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
- Beratung zur Schutzfähigkeit Ihrer neuen Marke
- Anmeldung Ihrer Marke durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und für IT-Recht
- Prüfung der Schutzfähigkeit
- Identitätsrecherche
- Erstellung des internationalen Dienstleistungs- und Warenverzeichnisses
- Markenanmeldung
- Korrespondenz mit dem WIPO
Fragen vor der Markenanmeldung
Vor der Anmeldung klären wir wesentliche Fragen, so ob Ihre Marke schutzfähig ist, ob konkurrierende Markenansprüche bestehen und ob die einzutragende Marke ausreichende Unterscheidungskraft besitzt. Wir beraten Sie umfassend bei der Entscheidungsfindung zur Anmeldung Ihrer Marke und finden gemeinsam mit Ihnen heraus, ob eine Marke deutschlandweit beim Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA), eu-weit als Unionsmarke beim Europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) oder in einigen Fällen auch weltweit bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) eingetragen werden sollte. Eine Markenanmeldung sollte gut vorbereitet sein und zielgerichtet für die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens erfolgen. Wir prüfen daher genau, welche Klassen im Verzeichnis der Waren und Dienstleistung (Nizza-Klassen) für Ihre neue Marke sinnvoll sind und entwickeln gemeinsam mit Ihnen das Nizza-Verzeichnis für Ihre neue Marke. Zusätzliche Klassen kosten zusätzliche Amtsgebühren, werden hingegen relevante Klassen ausgelassen, kann die Marke vielleicht erfolgreich angegriffen werden. Eine Anmeldung der Marke für die Klassen, in denen sie nicht genutzt wird, kann ein Löschungsverfahren auslösen. Gerne beraten wir Sie bei allen Fragen rund um Ihren Markenschutz und helfen so Hindernisse, Fallstricke und unnötige Kosten bei der Markenanmeldung zu vermeiden.
Die Eintragung als Gewährleistungsmarke mit Garantiefunktion ermöglicht Markenschutz für Qualitätssiegel und Gütesiegel
Eine Gewährleistungsmarke schützt Qualitäts- und Gütesiegel. Der Markeninhaber bürgt für bestimmte Eigenschaften der Produkte oder Dienstleistungen seines Unternehmens, welche die Gewährleistungsmarke benutzen. Für als Gütesiegel bzw. Qualitätssiegel verwendete Kennzeichen kann die Eintragung einer Gewährleistungsmarke daher von Interesse sein. Auch bei Rechtsfragen zum „Markenrecht für Qualitätssiegel“ stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und beraten Sie und Ihr Unternehmen zu allen ergebenden Fragen.
Verlängerung des Markenschutzes nach zehn Jahren
Marken müssen nach der zehnjährigen Schutzdauer verlängert werden, damit der Schutz erhalten bleibt. Wir beraten Sie bei der Verlängerung des Eintrags im Markenregister. Es kann sich daher lohnen, die Verlängerung des Markenschutzes mit einer Prüfung des aktuellen Gegegebenheiten im Unternehmen zu verbinden. Wie haben sich Markt und Wettbewerb, das Produkt und das Geschäftsfeld Ihres Unternehmens entwickelt? Vielleicht kann die Zahl der Klassen verringert werden, vielleicht ist eine Erweiterung sinnvoll.
Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten?
Sollten Sie eine Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten haben, sichern und schützen wir Ihre Rechte. Konkurrenten können Ihnen den Gebrauch von Produktnahmen, Grafiken, Logos und anderen Kennzeichen nur untersagen, wenn der behauptete Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz aus der Marke tatsächlich besteht. Selbst bei einer eingetragenen Marke kann die geltend gemachte Forderung missbräuchlich sein – dann nämlich, wenn die Eintragung bösgläubig erfolgt ist oder wenn der eigene Gebrauch des Kennzeichens weiter zurückreicht als der Schutzzeitpunkt der eingetragenen Marke. Ein Widerspruch gegen eine Markenanmeldung oder die Löschung einer eingetragenen Marke stoppen unzulässige Markeneintragungen Ihrer Konkurrenten.
Wir verteidigen Ihre Rechte bei unzulässigen Markeneintragungen durch Dritte, die Ihre bestehenden Markenrechte verletzen. Wenn die Markenanmeldung eines Wettbewerbers Ihre Rechte aus einer eingetragenen Marke verletzt, übernehmen wir das Widerspruchsverfahren gegen die jüngere Marke für Sie. Das Gleiche gilt für von Ihnen ohne Eintragung verwendete Kennzeichen, falls Sie diese durch den Gebrauch ältere Rechte erworben haben. Zudem kann die Marke Ihrer Konkurrenz aufgrund absoluter Schutzhindernisse gemäß § 8 Markengesetz (MarkenG) nichtig sein. Wir übernehmen den Löschungsantrag für Sie.
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