Abmahnung Ebay, Amazon, Online-Shop erhalten?
Ihr Rechtsanwalt für die Verteidigung bei Abmahnungen zum Festpreis- schnelle anwaltliche Hilfe und Verteidigung durch erfahrenen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht zum Pauschalpreis
Abmahnung Markenrecht oder Wettbewerbsrecht erhalten?
Wir verteidigen Ihre Rechte!
Verteidigung Abmahnung durch Anwalt
- individuelle Prüfung des Bestehens der geltend gemachten Ansprüche und der Wirksamkeit der Abmahnung ab 350,00 EUR (zzgl. USt) Pauschalhonorar
- Prüfung und Bearbeitung durch Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
- Erarbeitung Verteidgungsstrategie und Umsetzungshinweise im Shop
- Falls überhaupt erforderlich- Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
- Sämtliche Korrespondenz mit dem Abmahnenden, erfahrene Verhandlung über Ansprüche und über Kostenreduktion
Haben auch Sie eine Abmahnung wegen behaupteten Verstoßes gegen das Markenrecht oder das Wettbewerbsrecht erhalten? Unterzeichnen Sie nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung oder zahlen geforderte Gebühren. Nach neuer Rechtslage im Wettbewerbsrecht kann nicht mehr jeder kleinste, noch so unbedeutende Verstoß abgemahnt werden. Dennoch häufen sich weiterhin Abmahnungen gegen Verkäufer im eigenen Onine-Shop, bei Amazon, Ebay, Shopify, Etsy und auch Alibaba.
Lassen Sie sich von einem langjährig erfahrenen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und für IT-Recht helfen und verteidigen. Schnell, unkompliziert und verständlich entwickeln wir die beste Verteidigungsstrategie für Sie und setzen Ihre Rechte gegenüber Ihren Konkurrenten durch.
Fachanwaltskanzlei ITjur: Ihr Anwalt für die Verteidigung von Abmahnungen
Ihr Online-Shop wurde abgemahnt? Kein Grund zur Panik – aber ignorieren dürfen Sie die Abmahnung auch nicht. Wenn die Abmahnung unberechtigt ist, können Sie gegen den Abmahner vorgehen. Bei berechtigen Abmahnungen gilt es, den Schaden zu minimieren. Rechtsanwältin Anne Sulmann kennt die optimale Strategie zur Verteidigung gegen die Abmahnung: als Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz weiß sie genau, was zu tun ist.
Als Shop-Betreiber eine Abmahnung erhalten? Die richtige Reaktion ist entscheidend.
Sie sind im Online-Handel aktiv und wurden abgemahnt? Eine Abmahnung Ihres Online-Shops ist kein Grund, die Nerven zu verlieren: Mit der richtigen Rechtsberatung lässt sich das Problem in den Griff bekommen. Wichtig für Sie als Shop-Betreiber ist es, folgenschwere Fehler zu vermeiden:
Der gröte Fehler ist es wohl, auf eine Abmahnung gar nicht zu reagieren. Das gilt selbst dann, wenn Sie offensichtlich grundlos abgemahnt wurden. Genauso falsch ist es, vorschnell auf die Forderungen der Gegenseite einzugehen. Kontaktieren Sie die Gegenseite nicht selbst – überlassen Sie den Kontakt Ihrer Anwältin. Unterzeichnen Sie keine Unterlassungserklärung, ohne dass die Abmahnung anwaltlich geprüft wurde. Manchmal muss zwar eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Doch die von der Gegenseite aufgesetzte Formulierung ist fast immer von Nachteil. Oft sind die Vertragsstrafen überhöht oder die zugesicherte Unterlassung viel zu umfassend.
Die richtige Reaktion auf die Abmahnung hängt ganz von der konkreten rechtlichen Situation in Ihrem Fall ab. Wenn die Abmahnung berechtigt ist, geht es darum, den Anlass zu beseitigen, keine weiteren Angriffsflächen zu bieten und die Kosten zu minimieren. Dazu gehört zum Beispiel die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Fehlt der Abmahnung die rechtliche Grundlage, müssen Sie sich Ihre Ansprüche und Ihre Handlungsfreiheit sichern. Je nach Situation kann es sich lohnen, den Abmahner selbst abzumahnen, bei Gericht eine Schutzschrift zu hinterlegen oder die fehlende Berechtigung der erhaltenen Abmahnung durch eine negative Feststellungsklage klar zu etablieren.
Wir bieten Ihnen die Verteidigung gegen die Abmahnung Ihres Online-Shops durch eine Fachanwältin zum günstigen Paketpreis – ab 350 Euro zzgl. USt. Pauschalhonorar.
Für Online-Händler sind Abmahnungen weiterhin ein großes Problem. Das gilt sowohl für den eigenen Online-Shop wie für Händler, die auf Online-Marktplätzen wie Amazon, eBay, Otto Market, Alibaba, Zalando, hood oder etsy präsent sind.
Allerdings hat sich die Rechtslage im E-Commerce geändert. Vorbei sind die Zeiten, in denen Shop-Betreiber gegenüber Serienabmahnungen, Abmahnvereinen und geschäftstüchtigen Abmahnanwälten oft wenig ausrichten konnten. Mit einer energischen und kompetenten Rechtsanwältin wie Anne Sulmann an Ihrer Seite können Sie einer unberechtigten Abmahnung selbstbewusst entgegentreten.
Typische Gründe für die Abmahnung von Online-Shops:
Regelmäßig abgemahnt werden beispielsweise:
- angebliche Urheberrechtsverletzungen (zum Beispiel durch Produktfotos, durch Anfahrtskarten oder Produktbeschreibungen)
- angebliche Markenrechtsverletzungen (zum Beispiel durch nicht autorisierten Verkauf von geschützten Markenprodukten)
- angebliche Designrechtsverletzungen (beispielsweise durch Produkte, die Geschmacksmusterrechte verletzen)
- eine fehlende oder angeblich falsch formulierte Widerrufsbelehrung
- ein angeblich unvollständiges Impressum
- eine fehlende, angeblich unvollständige und falsch formulierte Datenschutzerklärung
- angeblich missbräuchliche oder fehlerhafte Preisangaben (etwa ohne Versandkosten oder ohne Grundpreis-Angaben)
- ein angeblich nicht rechtskonformer Bestell-Button oder Bestellprozess
- angeblich rechtsmissbräuchliche AGB-Klauseln (etwa Einschränkung des Widerrufsrechts oder der Gewährleistung, unzulässige Fristen oder Rüge-Verpflichtungen, fehlende Übereinstimmung mit Verbraucherschutzrechten)
- angeblich unzulässige Versand- und Lieferbedingungen (etwa Lieferfristen, die von der Annahme der Bestellung abhängen, oder fehlende Versandkostenangaben für Kunden im Ausland)
- die angeblich rechtsmissbräuchliche Erwähnung einer Garantie (Werbung mit Garantie ohne Erläuterung der Garantiebedingungen, Verwechslung von Garantie und Gewährleistung)
- angeblich wettbewerbswidrige Werbeaussagen (unzutreffende vergleichende Werbung, gesundheitsbezogene Aussagen)
- angeblich unvollständige Produktinformationen, zum Beispiel bei Lebensmitteln, Kosmetika oder Heilmitteln.
- die fehlende oder nicht ersichtliche Verlinkung zur EU-Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform-Link, Online Dispute Resolution bzw. ODR)
- ein angeblich fehlender oder fehlerhaft formulierter Hinweis auf die Mängelhaftung gemäß Gewährleistungsrecht bzw. Schuldrecht. (2022 wurde das Schuldrecht grundlegend reformiert. Seither gibt es ein eigenes digitales Mängelhaftungsrecht.)
- ein angeblich fehlendes Opt-In für Newsletter oder die Zusendung von Werbeinformationen
- angebliche DSGVO- bzw. Datenschutzverstöße, die zu Wettbewerbsverzerrungen führen
Viele weitere Beispiele finden Sie in unserer Rubrik „Aktuelles“.
Was bedeutet die Abmahnung?
- Abmahnungen sind ein Rechtsinstrument, um ohne Zivilprozess auf eine Verletzung der eigenen Rechte reagieren zu können. Die Grundidee: Wenn A durch sein Verhalten ein Recht verletzt, das B schützt, kann B ihm eine Abmahnung schicken. Dieses Schreiben weist A konkret auf seinen Fehler hin und verlangt von ihm, das beanstandete Verhalten in Zukunft sein zu lassen
- Dazu muss A gegenüber B eine Unterlassungserklärung als schriftliche Verpflichtung abgeben. Außerdem muss A angemessene Anwaltskosten ersetzen, die B durch die Abmahnung hatte.
- In der Regel ist die Unterlassungserklärung „strafbewehrt“, d. h. mit einer Vertragsstrafe verbunden. Wiederholt A das Verhalten trotz der Erklärung, schuldet er B einen bestimmten Betrag. Oft sehen die vom Anwalt des Abmahners aufgesetzten Unterlassungserklärungen Strafen von 10.000 Euro und mehr vor. Ist der Betrag nicht festgelegt, kann es im Wiederholungsfall allein deshalb zu einem Rechtsstreit kommen. Deshalb ist es wichtig, selbst eine Erklärung aufzusetzen, die nur einen angemessenen Betrag vorsieht.
- Sollte A auf die Abmahnung von B nicht reagieren, kann dieser im Eilverfahren eine einstweilige Verfügung des zuständigen Gerichts erwirken, die A dazu verpflichtet, das Verhalten zu unterlassen. Ein solcher Beschluss sieht in der Regel Ordnungsgelder bei Zuwiderhandlung vor.
Abmahnungen sind nicht grundsätzlich negativ. Im Gegenteil: B muss A nicht verklagen, um seine Rechte durchzusetzen. So gesehen spart der Weg der Abmahnung für beide Seiten Zeit, Geld und Nerven. Allerdings wurde das Rechtsmittel Abmahnung in der Vergangenheit massiv missbraucht. Es kam zu Massen- und Serienabmahnungen mit dem alleinigen Ziel, Shop-Betreiber zur Zahlung drängen. Und noch immer gibt es viele unberechtigte Abmahnungen, selbst wenn Gesetzesänderungen die schlimmsten Auswüchse mittlerweile erschwert haben. Als Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz weiß Anwältin Sulmann genau, wie man sich gegen solche Abmahnungen verteidigt.
Wer darf überhaupt Ihren Shop abmahnen?
Bei Verstößen gegen Wettbewerbsrecht, etwa durch unlautere Werbung oder Missachtung von Verbraucherschutzvorschriften, sind nur bestimmte Akteure zu einer Abmahnung berechtigt:
- Mitbewerber und Konkurrenten, wobei die Gerichte dieses Kriterium weit auslegen
- Verbraucherverbände, sofern sie eingetragen sind, sie können nur Verbraucherschutzverstöße abmahnen, z. B. fehlende Preisangaben
- Wettbewerbsverbände, gemeint sind eingetragene Unternehmens- bzw. Branchenverbände, dafür müssen Mitglieder Mitbewerber des abgemahnten Online-Shops oder Unternehmens sein
- Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern, soweit es um ihren Zuständigkeitsbereich geht
Eine Verletzung von Urheberrechten oder gewerblichen Schutzrechten wie Markenrecht, Designrecht oder Patentrecht können die Inhaber der jeweiligen Rechte abmahnen. Zum Beispiel:
- Die urheberrechtswidrige Verwendung eines Fotos kann zum Beispiel die Fotografin der Aufnahme abmahnen oder die Bildagentur, die es vertreibt.
- Das nicht autorisierte Anbieten von Markenprodukten oder den Vertrieb von Marken-Imitaten kann nicht nur das Unternehmen abmahnen, das die entsprechende Marke angemeldet hat, sondern auch ein Händler mit der Berechtigung, Waren dieser Marke zu verkaufen.
- Die unbefugte Nachahmung eines geschützten Designs können die Inhaber des Designrechts oder des europäischen Geschmacksmusters verfolgen.
- Patentverletzungen können ebenfalls der Inhaber der Patentrechte oder seine Lizenznehmer abmahnen.
ITjur: Die Fachanwaltskanzlei, die Ihrem Online-Shop bei der Verteidigung gegen eine Abmahnung hilft
Rechtsanwältin Anne Sulmann, Inhaberin der Düsseldorfer Fachkanzlei ITjur, berät Betreiber von Online-Shops aus dem gesamten Bundesgebiet zu Abmahnungen. Sie ist sowohl Fachanwältin für IT-Recht wie für gewerblichen Rechtsschutz.
Beide Fachanwaltstitel wurden ihr von der Anwaltskammer verliehen, in Anerkennung für besondere Fachkenntnisse und eine hohe Zahl selbst bearbeiteter Fälle. Als Fachanwältin für IT-Recht versteht Frau Sulmann die technischen Zusammenhänge rund um Online-Shops, Marketplaces, Bezahlsysteme und Online-Marketing. Als Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz kennt sie sich mit dem Kennzeichen- und Markenrecht, mit Designrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht genau aus.
ITjur kann auf eine lange Liste an Mandanten verweisen, die gegen Abmahnungen vertreten wurden. Die Verteidigung gegen eine Abmahnung bietet die Kanzlei zum Paketpreis ab 350 Euro zzgl. USt. an.
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwältin für IT-Recht
Datenschutzauditorin (TÜV)
Externe Datenschutzbeauftragte (TÜV)
Datenschutzbeauftragte (TÜV)
IT-Risk-Practitioner (ISACA®)
IT-Compliance-Managerin (ISACA®)