Ihr Fachanwalt für IT-Recht
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht in Düsseldorf
Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht in Düsseldorf: Für die Rechtsberatung und Gestaltung von Verträgen im IT-Recht gilt das Gleiche wir im IT-Sektor selbst: Ergebnisse und Performance zählen. Qualität besteht darin, die optimale unter allen funktionierenden Lösungen zu finden. Den Kunden interessieren Ergebnisse, nicht die Details der Umsetzung. Dieses lösungsorientierte Selbstverständnis prägt auch die Arbeit von Anne Sulmann als Rechtsanwältin und Fachanwältin für IT-Recht. Als Mandant wollen Sie wissen, welche Möglichkeiten das Recht für Ihr besonderes Anliegen bietet. Sie wollen kompetent beraten werden, ohne sich ins Informationstechnologierecht einarbeiten zu müssen. Die Anwaltskanzlei ITjur legt Wert darauf, diese Erwartungen zu erfüllen, Ihre rechtlichen Optionen präzise herauszuarbeiten und Ihre Entscheidungen engagiert umzusetzen.
Für Anwältin Anne Sulmann waren digitale Technik und Rechtsfragen um Hardware, Software und Internet schon immer Schwerpunkt ihrer Arbeit. Sie ist Fachanwältin für Informationstechnologierecht mit jahrelanger Erfahrung. Daneben ist sie ISACA®-zertifiziert als IT-Risk-Practitioner sowie als IT-Compliance-Managerin und TÜV-zertifizierte Datenschutzauditorin.
Gleichzeitig ist sie auch Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz. Dieser Titel bestätigt ihre Kompetenz bei Rechtsansprüchen, die gerade im IT-Bereich und im Online-Sektor besonders relevant sind: Patente, Intellectual Property sowie Schutzrechte auf Marken, Designs und Domainnamen.
- Benötigen Sie praxistaugliche, vorteilhafte Verträge im IT-Bereich? Die einschlägigen Vertragsarten sind so vielfältig wie die IT selbst. Es gibt IT-Projektverträge, Verträge zur Software-Erstellung, Hardware-Lieferverträge, IT-Installationsvereinbarungen, AGB-Klauseln für Online-Dienste, Service Levels für Systemhäuser oder IT-Dienstleister, Software-Lizenzen, Beauftragungen zur App-Erstellung, Hosting-Verträge, Access-Providing-Verträge, Vereinbarungen für Software/Platform/Infrastructure as a Service (SaaS, PaaS, IaaS), Datenspeicher- oder Cloud-Services-Vereinbarungen und viele mehr. Rechtsanwältin Sulmann hat jahrelange Erfahrung mit der Erstellung solcher Vertragsklauseln. Außerdem kennt sie die praktische Seite von IT-Verträgen aus eigener Anschauung. Handwerklich schlecht gemachte Vereinbarungen führen auch im Technologiebereich regelmäßig zu Konflikten – Rechtsstreitigkeiten, die sie als Fachanwältin für IT-Recht bestens kennt. Das schult den Blick für kluge Vertragsgestaltung und hilft, Angriffsflächen und Unklarheiten zu vermeiden.
- Geht es um Rechtsfragen zu oder Konflikte in einem IT-Projekt? Benötigen Sie Projektvereinbarungen, die Projektziele, die Rolle der Projektpartner, Budget- und Zeitvorgaben genau abbilden und zum Projektmanagement-Stil passen? Haftungsfragen und Zielvorgaben müssen belastbar geregelt sein. Bei Konflikte um ein IT-Projekt gilt es, Verantwortlichkeiten und Haftung von Auftragnehmern oder Auftraggebern präzise zu klären. Nur dann können Zahlungs- bzw. Schadenersatzansprüche durchgesetzt oder abgewehrt werden. Fachanwältin Sulmann kann bei der Rechtsberatung zu IT-Projekten mit jahrelanger Erfahrung punkten.
- Bei Rechtsfragen zu Websites, Social-Media-Accounts, Online-Shops und Online-Diensten bekommen Sie von Rechtsanwältin Sulmann schnelle, praxisbezogene und verlässliche Antworten. ITjur unterstützt Sie beim Aufsetzen von AGB, Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärungen, Impressumsangaben sowie Kundenbelehrungen. Fachanwältin Sulmann berät Sie zum Online-Jugendschutz und Online–Verbraucherschutz sowie zur Rechtmäßigkeit von Werbung und Marketing im Internet. Außerdem leistet sie schnelle, effiziente Hilfe bei Abmahnungen und Wettbewerbsklagen gegen Website-Betreiber.
Eine Rechtsanwältin, mit der Sie auf Augenhöhe sprechen können
Fachanwältin Sulmann versteht Ihre Sprache. Agile Software-Entwicklung, die EVB-IT und 2FA-Authorisierung sind keine Fremdwörter. Sie weiß, wie die Datenschutzerklärung für Location Based Services auszusehen hat, SEO-Dienstleistungen üblicherweise abgerechnet werden, wie die Widerrufsbelehrung bei In-App-Sales gestaltet sein muss, wie IT-Security-Berater ihre Haftung minimieren und was die Health-Claims-Verordnung zu Selfcare- oder Fitness-Apps sagt.
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