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Ihr Anwalt für Presserecht und Persönlichkeitsrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt in Düsseldorf

Presserecht und Persönlichkeitsrecht: Sie haben Rechte – Frau Rechtsanwältin Sulmann setzt diese für Sie durch. Die Berichterstattung in Presse und Medien einschließlich des Internet ist frei. Gleichzeitig gelten klare Grenzen: die Darstellung von Menschen darf die Rechte am eigenen Bild und das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht verletzen. Außerdem gelten die Landespressegesetze des jeweiligen Bundeslandes. Sie schreiben unter anderem die Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten vor. Außerdem legen sie die journalistische Sorgfaltspflicht für Journalisten fest und regeln deren Informationsrechte. Behörden müssen Journalisten grundsätzlich Auskunft geben.

Zwischen Presse- und Medienfreiheit auf der einen Seite und den Persönlichkeitsrechten andererseits können Konflikte schnell eskalieren. Vielen Betroffenen sind Ihre Rechte und Ansprüche gar nicht bewusst. Die Düsseldorfer Rechtsanwältin Anne Sulmann informiert Sie über Ihre Rechtsansprüche und hilft Ihnen bei allen presse- und persönlichkeitsrechtlichen Anliegen.

Ihr Rechtsanwalt für Presse- und Persönlichkeitsrecht. Als Rechtsanwältin für Presserecht unterstützt Anne Sulmann von der Düsseldorfer Kanzlei ITjur Journalisten, Redaktionen und Publizisten ebenso wie Opfer übergriffiger Berichterstattung, deren Würde durch Veröffentlichungen verletzt wurde.

  • Rechtsanwältin Sulmann begleitet Veröffentlichungen im Fernsehen, im Internet, im Radio und in Print-Medien und berät Sie dazu, ob Texte, Bilder oder Filme den presserechtlichen Vorgaben entsprechen.
  • Redaktionen, Journalisten, Website-Betreiber und Herausgeber finden bei der Presse- und Medienrechtskanzlei ITjur kompetente Unterstützung gegen die Behinderung ihrer Arbeit und Angriffe auf ihre freie Berichterstattung und Meinungsäußerung.
  • Die Kanzlei ITjur geht für Sie gegen Berichterstattungen und Beiträge vor, die den Schutz der Privatsphäre missachten, den Ruf schädigen, das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen und die Reputation untergraben.

Setzen Sie auf eine Fachanwältin für IT-Recht, die das Internet in allen Facetten kennt – Beim Presserecht, Persönlichkeitsrecht und Äußerungsrecht ist das Internet längst die Haupt-Konfliktzone. Online werden das Recht am eigenen Bild verletzt und Menschen bloßgestellt, Unternehmen diffamiert und Kampagnen angezettelt. Das Internet hat eine ganze Serie neuartiger Grenzüberschreitungen und Verstöße gegen die Persönlichkeitsrechte hervorgebracht, das zeigen Schlagworte wie Fake News, Hate Speech, Online Mobbing, Revenge Porn, Astro Turfing, Internetpranger, Doxing oder Shitstorm.

Auch auf das Presserecht hat das Internet Auswirkungen. Berichte und Meldungen werden zig-fach geteilt und verbreitet, oft in entstellter Form. Das Verwischen der Grenzen zwischen Werbung und redaktionellem Inhalt ist online besonders oft zu beobachten. Rechtsanwältin Anne Sulmann ist Fachanwältin für IT-Recht. Rechtsfragen zum Internet sind ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit. Sie kennt den Jargon, die technischen Möglichkeiten und die Strategien von Rechte-Verletzern genau. Als IT-Fachanwältin ist sie hervorragend positioniert, um Sie in allen presserechtlichen und persönlichkeitsrechtlichen Anliegen mit Internetbezug zu unterstützen.

Kompetente, ergebnisorientierte Rechtsberatung zum Persönlichkeitsrecht und zum Presserecht:

  • Wollen Sie vorab klären, ob eine bestimmte Veröffentlichung presserechtlich unbedenklich ist? Von ITjur erhalten Sie eine verlässliche Einschätzung.
  • Wird ihre journalistische Arbeit blockiert, weil Ihnen keine Auskunft erteilt oder Informationen zurückgehalten werden? Rechtsanwältin Sulmann stellt für Sie die Rechtslage klar.
  • Von Ihnen wird eine Gegendarstellung verlangt, oder Sie sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Rechtsanwältin Sulmann kann Ihnen sagen, ob Sie wirklich dazu verpflichtet sind. Wenn erforderlich, gestaltet sie eine hieb- und stichfeste Gegendarstellung, die Sie vor weiteren Ansprüchen schützt.
  • Müssen Sie Ihre Reputation und Ihren guten Namen gegen Rufschädigung, üble Nachrede und Verleumdungen in den Medien verteidigen? ITjur berät Sie zu den Rechtsmitteln, mit denen Sie gegen die Verantwortlichen und Urheber der ehrverletzenden oder wahrheitswidrigen Aussagen vorgehen können. In Abstimmung mit Ihnen setzt Anwältin Sulmann Ihre Gegenwehr konsequent ins Werk.
  • Als Opfer presserechtlicher Grenzüberschreitungen können Sie je nach Sachlage eine Unterlassungserklärung, eine Gegendarstellung, die Berichtigung, den Widerruf oder auch eine Geldentschädigung verlangen. Wenn nötig, setzt Rechtsanwältin Sulmann Ihre Ansprüche vor Gericht durch, in Düsseldorf, in Nordrhein-Westfalen oder bundesweit.
  • Oft sind außergerichtliche Schritte die wirksamsten Mittel gegen unfaire, rechtswidrige Darstellungen Ihrer Person oder Ihres Unternehmens. Überlassen Sie Rechtsanwältin Sulmann die Kontaktaufnahme mit der Gegenseite. Sie wird Ihre Interessen pragmatisch, aber nachdrücklich und zielorientiert verfolgen.
  • Das Medien- und Presserecht kennt eine eigene Form von Schadenersatz für Geschädigte, die Geldentschädigung. Den Anspruch auf Geldentschädigung hat die Rechtsprechung für schwerwiegende Verletzungen des Persönlichkeitsrechts entwickelt. ITjur berät Sie dazu, ob ein solcher immaterieller Schadenersatz in Ihrem Fall möglich ist.

 

Fachanwaltskanzlei ITjur: Ihr Anwalt für Presserecht aus Düsseldorf