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Ihr Anwalt für Markenanmeldungen und Markenrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

Ihr Anwalt für Markenanmeldungen und Markenrecht. Die Markenrechtskanzlei ITjur in Düsseldorf setzt Ihre Markenrechte durch. Marken drücken die Marktwirkung geschäftlicher Kennzeichen aus. Ihre Marke fasst den Erfolg, die Qualität und den guten Ruf Ihres Produkts griffig zusammen. Ob als Wortmarke, Bildmarke, Wort-Bild-Marke, als dreidimensionale Form, akustische oder Farbmarke: positiv besetzte, bekannte Kennzeichen haben einen greifbaren finanziellen Wert. Deshalb sollten Sie im Markenrecht auf fachanwaltliche Rechtsberatung von besonderer Kompetenz setzen. Schließlich geht es um konkrete, bilanzierbare Werte. Mit dem Wert einer Marke steigt die Bedrohung durch Markenpiraten, Nachahmer und Imitatoren. Markenansprüche müssen entschlossen verteidigt werden. Eine Markeneintragung liefert gute Voraussetzungen für spätere Markenkonflikte. Umgekehrt wird das Markenrecht auch genutzt, um Wettbewerber mit ungerechtfertigten Abmahnungen und Klageandrohungen zu überziehen, dann ist Gegenwehr gefragt. ITjur steht für strategisch durchdachte, zielorientierte Lösungen im Markenrecht. Dieses Rechtsgebiet fällt unter die gewerblichen Schutzrechte. Das von der Anwaltskammer verliehene Recht auf den Titel „Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz“ hat sich Anwältin Sulmann durch besondere Fortbildung und die große Zahl von ihr betreuter markenrechtlicher Mandate erworben.

Eine gute Markenstrategie ist goldwert. Der Schutz der Marke richtet sich nach national, europaweit und weltweit geltenden Klassifikationen. Als auf das Markenrecht spezialisierte Kanzlei lernen wir Ihr Unternehmen und Ihre Produkte verstehen, entwerfen in Absprache mit Ihnen das entsprechend für Ihre Marke zugeschnittene Verzeichnis und entwickeln Ihren Marktauftritt gemeinsam. Auch für Markenanmeldungen im Rahmen des Amazon Brand Registry stehen wir zur Verfügung.

Als Kanzlei für Markenanmeldungen bieten wir zum Pauschalhonorar an:

Markenanmeldung für Deutschland

  • 250,00 EUR (zzgl. USt) + Anmeldegebühr des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) in Höhe von 290,00 EUR
  • Anmeldung durch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und für IT-Recht
  • gilt bis zu drei Klassen
  • Prüfung der Schutzfähigkeit
  • Identitätsrecherche
  • Erstellung des Dienstleistungs- und Warenverzeichnisses
  • Markenanmeldung
  • Korrespondenz mit dem DPMA

Markenanmeldung für Europa

  • 400,00 EUR (zzgl. USt) + Anmeldegebühr des Europäischen Amtes für gesitiges Eigentum (EUIPO) in Höhe von 850,00 EUR
  • Anmeldung durch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und für IT-Recht
  • Gilt für eine Klasse, jede weitere Klasse beim EUIPO 100,00 EUR  
  • Prüfung der Schutzfähigkeit
  • Identitätsrecherche
  • Erstellung des Dienstleistungs- und Warenverzeichnisses
  • Markenanmeldung
  • Korrespondenz mit dem EUIPO

Markenanmeldung international

  • 600,00 EUR (zzgl. USt) und zzgl. individuell, je nach Anzahl der Schutzländer zu berechnender Gebühren der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
  • Anmeldung durch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und für IT-Recht
  • Prüfung der Schutzfähigkeit
  • Identitätsrecherche
  • Erstellung des internationalen Dienstleistungs- und Warenverzeichnisses
  • Markenanmeldung
  • Korrespondenz mit dem WIPO

Informationen zur Markenanmeldung
Ist Ihre Marke schutzfähig? Bestehen konkurrierende Markenansprüche? Besitzen der Produktname oder Ihr Firmenlogo ausreichende Unterscheidungskraft? Lohnt sich eine Markeneintragung? Von Anwältin Sulmann bekommen Sie praxisbezogene Antworten und klare Orientierung. ITjur begleitet Ihre Markenanmeldung zum Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) oder als Unionsmarke (EU-Marke) beim Europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO). Auch weltweite Markenanmeldungen bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) nimmt Frau Sulmann für Sie vor. Eine Markenanmeldung sollte gut vorbereitet sein und durchdacht erfolgen. Welche Klassen im Verzeichnis der Waren und Dienstleistung (Nizza-Klassen) sind sinnvoll? Zusätzliche Klassen kosten zusätzliche Gebühren, werden relevante Klassen ausgelassen, ist das Kennzeichen später angreifbar. Eine Anmeldung der Marke für Klassen, in denen sie nicht genutzt wird, kann ein Löschungsverfahren auslösen. Fachanwältin Sulmann hat jahrelange Erfahrung mit der Markeneintragung und sorgt dafür, dass Sie Hindernisse, Fallen und unnötige Kosten vermeiden.

Marken müssen nach der zehnjährigen Schutzdauer verlängert werden, damit der Schutz erhalten bleibt. Die Kanzlei ITjur sorgt auch bei der Verlängerung des Eintrags im Markenregister für fachkundige Beratung. Es lohnt sich, dies mit einer Prüfung des aktuellen Anspruchs auf Markenschutz zu verbinden. Wie haben Markt und Wettbewerb, das Produkt und das Geschäftsfeld sich entwickelt? Vielleicht kann die Zahl der Klassen verringert werden, vielleicht ist eine Erweiterung sinnvoll.

Abmahnung erhalten?
Wettbewerber können Ihnen den Gebrauch von Produktnahmen, Grafiken, Logos und anderen Kennzeichen nur untersagen, wenn der Markenrechtsanspruch wirklich besteht. Als Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz finden wir schnell heraus, ob eine Abmahnung oder ein Anspruch auf Unterlassung wirklich begründbar ist. Selbst bei einer eingetragenen Marke kann die Forderung missbräuchlich sein – dann nämlich, wenn die Eintragung keine markenrechtliche Grundlage hat, oder wenn der eigene Gebrauch des Kennzeichens weiter zurückreicht. Entscheidend ist immer der konkrete Einzelfall – und eine solide, durchdachte Verteidigungsstrategie. Ein Widerspruch gegen eine Markenanmeldung oder die Löschung einer eingetragenen Marke stoppen unzulässige Markenansprüche Ihrer Konkurrenten. ITjur unterstützt sie gegen unzulässige fremde Markeneintragungen. Wenn die Markenanmeldung eines Wettbewerbers Ihre Rechte aus einer eingetragenen Marke verletzt, können sie der Eintragung widersprechen. Das Gleiche gilt für von Ihnen ohne Eintragung verwendete Kennzeichen, falls Sie durch den Gebrauch ältere Rechte erworben haben. Eine Marke, deren Eintragung gegen die vielen Voraussetzungen des Markengesetzes (§§ 3, 7 und 8 MarkenG) verstößt, ist nichtig. ITjur betreibt für Sie die Löschung aus dem Markenregister.

Die Eintragung als Gewährleistungsmarke mit Garantiefunktion ermöglicht Markenschutz für Qualitätssiegel und Gütesiegel
Eine Gewährleistungsmarke schützt Qualitäts- und Gütesiegel. Der Markeninhaber bürgt für bestimmte Eigenschaften der Produkte oder Dienstleistungen von Unternehmen, die die Gewährleistungsmarke verwenden. Für viele als Gütesiegel bzw. Qualitätssiegel verwendete Kennzeichen ist eine solche Markeneintragung sehr interessant.

Die Rechtsfragen zum „Markenrecht für Qualitätssiegel“ gehören allerdings in die Hände erfahrener Rechtsanwälte für Markenrecht. Fachanwältin Sulmann hilft Ihnen auch in diesem Bereich des Kennzeichenrechts gerne weiter.

Fachanwaltskanzlei ITjur: Ihr Anwalt für Markenanmeldung und Markenrecht