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Als Händler, der Waren mit Verpackungen an Endverbraucher abgibt, sind Sie nach dem Verpackungsgesetz zur Registrierung und Lizenzierung verpflichtet. Entsprechend sollten Sie sich bei dem LUCID-Portal der Zentralen Stelle Verpackungsregister anmelden. Auch als Online-Händler sollten Sie Ihren Pflichten aus dem Verpackungsgesetz nachkommen. Das Register des LUCID-Portals ist öffentlich einsehbar. Und wie häufig, nehmen Abmahner diese Pflicht zur Grundlage für eine Abmahnung. 

Das Verpackungsgesetz sieht eine Systembeteiligungspflicht vor. Wer Verpackungen herstellt oder in den Verkehr bringt, ist verpflichtet sich an einem sogenannten dualen System zu beteiligen. Die hierzu zunächst erforderliche Registrierung kann unter https://lucid.verpackungsregister.org/ vorgenommen werden. Die vorbezeichneten Pflichten gelten dann, wenn die Verpackungen erstmalig in Deutschland den Verkehr gebracht werden. Sofern Sie die Verpackungsmaterialien also aus Deutschland beziehen, sind diese häufig bereits seitens des Herstellers oder des erstmaligen Verwenders registriert. Diese Informationen können Sie ebenfalls im Register abrufen.

Zwar sind nach dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs nicht mehr jegliche Kleinstverstöße kostenpflichtig abmahnbar, für Verstöße gegen das Verpackungsgesetz gelten diese Einschränkungen hingegen nicht. Viele bekannte Abmahner mussten die Gründe für ihre Abmahnungen also einmal wieder neu „erfinden“ und an die neue Gesetzeslage anpassen.

Wenn Sie eine Abmahnung wegen Verstoßes Ihrer Pflichten aus dem Verpackungsgesetz erhalten haben, helfen wir. Wir unterstützen Sie auch bei Fragen rund um die Registrierung Ihres Unternehmens im LUCID-Portal.

Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten und benötigen eine professionelle Verteidigung durch einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz?

Kontaktieren Sie uns gerne, wir helfen.
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Rechtsanwältin Anne Sulmann