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Sie benötigen Hilfe für den rechtssicheren Start des Verkaufs Ihrer Produkte bei Amazon oder Ebay? Oder möchten Sie die Anforderungen an eine Marktfähigkeit Ihrer Produkte überprüfen lassen?

Zum Start des Verkaufs von importierten Produkten auf Amazon sind einige Aspekte zu beachten. Nachfolgend werden einige Pflichten herausgearbeitet:

Was ist eine CE-Kennzeichnung?

Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder der EU-Bevollmächtigte gemäß Art. 20 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008, dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind und dass er die Verantwortung für die Konformität des Produkts mit allen in den einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft enthaltenen für deren Anbringung geltenden Anforderungen übernimmt.

Kurz: Das CE-Zeichen bestätigt, dass ein Produkt vom Hersteller geprüft wurde und dass es alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt.

Für welche Produkte/ wann brauche ich die CE-Kennzeichnung?

• Maschinen (2006/42/EG)
• Elektromagnetische Verträglichkeit (2014/30/EU)
• Elektrische Betriebsmittel (2014/30/EU)
• Einfache Druckbehälter (2014/29/EU)
• Gasverbrauchseinrichtungen (2009/142/EG)
• Persönliche Schutzausrüstungen (2016/425/EU)
• Spielzeug (2009/48/EG)
• Aktive implantierbare medizinische Geräte (90/385/EWG)
• Medizinprodukte (93/42/EWG, 2000/70/EG, 2007/47/EG)
• Bauprodukte (VO EU Nr. 305/2011)
• Ökodesign energiebezogener Produkte (2009/125/EG)
• Telekommunikations-Endeinrichtungen (2014/53/EU)
• Satellitenfunkanlagen (2014/53/EU)
• Mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickte neue Warmwasserheizkessel (92/42/EWG)
• Messgeräte (2014/32/EU)
• Sportboote (2013/53/EU)
• Sprengstoffe für den zivilen Gebrauch (2014/28/EU)
• Geräte und Schutzsysteme (2014/34/EU)
• Heißwasserkessel (92/42/EWG)
• Funkgeräte (2014/53/EU)
• Pyrotechnik (2013/29/EU)
• Druckgeräte (2014/68/EU)
• nicht automatische Waagen (2014/31/EU)
• Bau- oder Gartengeräte (Lärm) (2000/14/EG)
• Aufzüge (2014/33/EU)
• In-vitro-Diagnostika (98/79/EG)
• Seilbahnanlagen (VO EU Nr. 2016/42)
• Gasgeräte (VO EU 2016/426)

Wie muss die CE-Kennzeichnung aussehen?

Die Art und Weise der Kennzeichnung richtet sich nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Gemäß § 7 Abs. 3 ProdSG muss die CE-Kennzeichnung sichtbar, lesbar und dauerhaft auf dem Produkt angebracht sein. Lediglich falls die Art des Produkts dies nicht zulässt, wird die CE-Kennzeichnung auf der Verpackung oder auf den Begleitunterlagen angebracht. Selbstverständlich kann, sofern gewünscht, die Kennzeichnung zusätzlich auf der Verpackung angebracht werden. Zwingend erforderlich ist dieses hingegen nicht.

Die vorbezeichnete Pflicht gilt gemäß § 7 Abs. 5 ProdSG auch für Importeure.

Zu berücksichtigen ist, dass nach einem Urteil des OLG Köln vom 28.07.2017, Az. 6 U 193/16, der Hersteller/Vertreiber lediglich die Verpflichtung hat zu prüfen, ob die nach dem Produktsicherheitsgesetz vorgeschriebene CE-Kennzeichnung überhaupt vorhanden sei. Ob dies seine juristische Richtigkeit habe und ob das Siegel an den richtigen Stellen angebracht werde, sei lediglich vom Hersteller selbst zwingend zu überprüfen, stelle hingegen keine Pflicht des Händlers dar. In dem dortigen Falle haftete der Händler also nicht nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).

Was ist die EU-Konformitätsbescheinigung?

Mit der EU-Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller oder sein EU-Bevollmächtigter, dass ein von ihm in den Verkehr gebrachtes Produkt den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der für das Produkt relevanten europäischen Richtlinien entspricht. Diese EU-Konformitätserklärung ist zwingende Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung und das Inverkehrbringen des entsprechenden Produktes in den Bereich der EU.

Ein Importeuer sollte sich die Bescheinigung daher vom Hersteller oder dem EU-Bevollmächtigten aushändigen lassen, eine Weitergabe an den Endverbraucher ist hingegen nicht erforderlich.

Habe ich eine Registrierungspflicht bei der Stftung EAR?

Zu prüfen ist, ob eine Registrierung bei der Stiftung EAR erforderlich ist.

Registrierungspflichtig sind Sie, wenn Sie Hersteller im Sinne des ElektroG sind und die angebotenen Produkte als Elektrogeräte in den Anwendungsbereich des ElektroG fallen.

Hersteller im Sinne des ElektroG ist gemäß § 3 Nr. 9 ElektroG jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die

– Elektro- oder Elektronikgeräte unter ihrem Namen oder ihrer Marke herstellt und innerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes anbietet oder konzipieren oder herstellen lässt und sie unter ihrem Namen oder ihrer Marke innerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes anbietet,

– Elektro- oder Elektronikgeräte anderer Hersteller unter ihrem eigenen Namen oder ihrer Marke im Geltungsbereich dieses Gesetzes anbietet oder gewerbsmäßig weiterverkauft, wobei der Anbieter oder Weiterverkäufer dann nicht als Hersteller anzusehen ist, wenn der Name oder die Marke des Herstellers gemäß Buchstabe a auf dem Gerät erscheint,

– erstmals aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder aus einem Drittland stammende Elektro- oder Elektronikgeräte auf dem Markt im Geltungsbereich dieses Gesetzes anbietet oder

– Elektro- oder Elektronikgeräte unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln direkt Endnutzern im Geltungsbereich dieses Gesetzes anbietet und in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Drittland niedergelassen ist;

– der neue Elektro- oder Elektronikgeräte unter seinem Markennamen herstellt und gewerblich anbietet, Geräte anderer Anbieter unter seinem Markennamen weiterverkauft, Geräte erstmals in der Bundesrepublik Deutschland einführt und in Verkehr bringt oder in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausführt und dort unmittelbar an einen Nutzer abgibt.

Die Registrierungspflicht bei der Stiftung ear bedeutet, dass Sie, bevor Sie Elektrogeräte in Verkehr bringen, die hierfür benötigte Registrierung besitzen müssen. Die Stiftung ear ist seit dem 01.01.2021 nicht für Elektro- und Elektronikgeräte, sondern auch für Produkte, die Batterien oder Akkus enthalten und erstmalig in die EU eingeführt werden, zuständig.

Aus dem ElektroG ergibt sich übrigens auch die Pflicht der Kennzeichnung der Produkte oder in besonderen Fällen auch der Verpackung mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne. Die durchgestrichene Mülltonne ist ein Verbraucherhinweis. Das Symbol ist verpflichtend für Elektro- und Elektronikgeräte, die nicht in den Hausmüll gehören.

Was muss ich bei der Verpackung beachten?

Grundsätzlich gilt auch für Online-Händler eine Registrierungspflicht nach dem Verpackungsgesetz. Diese kann unter https://lucid.verpackungsregister.org/ vorgenommen werden. Zudem besteht gegebenenfalls eine Systembeteiligungspflicht. Die vorbezeichneten Pflichten gelten lediglich dann, wenn die Verpackungen erstmalig in Deutschland den Verkehr gebracht werden.

Wann brauche ich eine deutsche Gebrauchsanleitung?

Eine Gebrauchsanleitung sollte, wie stets, auch in deutscher Sprache beigefügt werden. Denn gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 ProdSG müssen Geräte, von denen bei der Installation, Verwendung und Instandhaltung Gefahren für die Gesundheit bzw. Sicherheit des Verbrauchers ausgehen können, eine Gebrauchsanleitung bereithalten. Gemäß § 3 Abs. 4 Produktsicherheitsgesetz ist grundsätzlich eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache „mitzuliefern“.

Fehlt eine deutsche Bedienungsanleitung, kann dieses einen Wettbewerbsverstoß begründen und entsprechend von Konkurrenten abgemahnt werden.

Der Inhalt der Bedienungsanleitungen richtet sich nach der EN 82079-1. Hiernach müssen enthalten sein:

Notwendigen Angaben zu:
Technische Daten
Vorsorgemaßnahmen und Sicherheitsanweisungen
Beschreibung des Produkts; Zusammensetzung des Produkts
Montage, Installation, Ingebrauchnahme
Beschreibung der Bedienung; Art der Verwendung
Wartung und Wartungsplan
Außerbetriebsetzung
Demontage, Zerlegung, Lagerung und Transport
Störung und Reparatur
Umweltaspekte
Entsorgung

Kennzeichnungspflichten von Textilien?

Textilerzeugnisse könnten unter die VO EU Nr. 1007/2011, die sogenannte Textilkennzeichnungsverordnung fallen.

Gemäß Art. 3 ist ein „Textilerzeugnis“ ein Erzeugnis, das im rohen, halbbearbeiteten, bearbeiteten, halbverarbeiteten, verarbeiteten, halbkonfektionierten oder konfektionierten Zustand ausschließlich Textilfasern enthält, unabhängig von dem zur Mischung oder Verbindung angewandten Verfahren.

Zudem sieht die Verordnung vor, dass folgende Erzeugnisse Textilerzeugnissen gleichgestellt werden:

– Erzeugnisse mit einem Gewichtsanteil an Textilfasern von mindestens 80 %.

– Bezugsmaterial für Möbel, Regen- und Sonnenschirme mit einem Gewichtsanteil an Textilkomponenten von mindestens 80 %.

Die Textilverordnung schreibt verschiedene Kennzeichnungspflichten vor:

So muss gemäß Art. 5 die Faserzusammensetzung beschrieben sein. Hiernach dürfen für die Beschreibung der Faserzusammensetzungen auf den Etiketten und Kennzeichnungen von Textilerzeugnissen ausschließlich die Textilfaserbezeichnungen nach Anhang I der Verordnung verwendet werden. Die Angaben zur Faserzusammensetzung müssen zudem zutreffend sein.

Gemäß Art. 16 muss die Kennzeichnung grundsätzlich in der Amtssprache oder den Amtssprachen des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet die Textilerzeugnisse dem Verbraucher bereitgestellt werden, erfolgen. In Ihrem Falle also muss die Kennzeichnung in deutscher Sprache erfolgen.
Gemäß Art. 15 VO EU Nr. 1007/2011 ist der Importeur die Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.

Verstöße gegen die Textilverordnung sind grundsätzlich abmahnfähig und können zudem nach dem nationalen Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG) mit einem Bußgeld belegt werden.

Was ist ein FCC-Zertifikat?

Das FCC Zertifikat bestätigt inhaltlich die Zulassung von Geräten mit Funktechnologien in und für die USA. Für einen Verkauf in Deutschland und der EU ist dieses daher nicht relevant. Sofern eine Ausweitung des Verkaufs in die USA beabsichtigt ist, sollte auch dieses Zertifikat stets auf seine Echtheit überprüft werden.

Was ist ein RoHS-Zertifikat?

Das RoHS Zertifikat ist seit 2017 zwingender Bestandteil einer CE Zertifizierung und erklärt die Konformität mit der EU-Richtlinie 2011/65/EU, eine Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung einzelner gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Seit dem 22.07.2017 müssen alle Geräte und Sensoren eine RoHS-Zertifizierung vorweisen, welche wiederum Bestandteil der CE-Erklärung.

Das Zertifikat als solches bescheinigt die Übereinstimmung mit der genannten Richtlinie. Wie mitgeteilt, kann die Echtheit derzeitig nicht überprüft werden.

Wollen auch Sie ihre Produkte rechtssicher auf einschlägigen Plattformen anbieten? Hier den Überblick über geltende Vorschriften und Anforderungen zu behalten, ist nicht immer leicht.

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ITjur
Rechtsanwältin Anne Sulmann