Datenmissbrauch durch Datenhack
Eine der Herausforderungen der heutigen Zeit ist der Schutz unserer persönlichen Daten im Internet vor unbefugtem Zugriff. In den letzten Jahren wurden immer wieder Datenlecks bei Unternehmen aus verschiedenen Branchen public, darunter Banken, Krankenkassen und Versicherungen. Zuletzt bekannt geworden ist hier insbesondere der Datenskandal bei Scalable Capital GmbH, dem Online-Broker aus München. Dort sind 2020 unzählige Kundendaten in die Hände von Hackern gelangt. Dabei handelte es sich persönliche Daten wie Anschrift, E-Mail-Adresse, Kontonummer, Steuer-ID oder Ausweiskopien der Betroffenen.
Diese Vorfälle werfen nicht nur Fragen zur Datensicherheit auf, sondern auch zur Möglichkeit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gemäß Artikel 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Datenlecks bei Banken, Krankenkassen und Versicherungen
Nunmehr sind erneut namenhafte Institutionen wie AOK, Barmer, Deutsche Bank, Postbank, Provinzial und auch Verivox Opfer von Datenlecks geworden. Teilweise liegen in unserer Kanzlei Schreiben von Krankenkassen und Versicherungen an unsere Mandanten vor, die über ein kürzlich entdecktes Datenleck informieren. Ursächlich soll die Sicherheitslücke bei einem Dienstleister sein. Abgegriffen wurden in vielen Fällen nicht nur Namen und Geburtsdaten, sondern auch Adressen, Steueridentifikationsnummern uns IBAN-Nummern.
Artikel 82 DSGVO: Schadenersatzansprüche für Betroffene
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union hat den Schutz personenbezogener Daten zu einem zentralen Anliegen gemacht. Artikel 82 DSGVO gewährt den Betroffenen ein Recht auf Schadenersatz, wenn Betroffene infolge eines Verstoßes gegen die DSGVO einen materiellen oder immateriellen Schaden erlitten haben.
Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach Artikel 82 DSGVO erfordert eine sorgfältige Prüfung und rechtliche Beratung. Betroffene müssen nachweisen können, dass der Datenschutzverstoß tatsächlich zu einem Schaden geführt hat. Dies können nicht nur finanzielle Verluste oder eine Rufschädigung, sondern auch ein Datenkontrollverlust und die Sorge um die kriminelle Verwendung der Daten sein.
Wenn Sie von dem Datenleck betroffen sind, wenden Sie sich gerne an uns. Wir sind eine auf das Datenschutzrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Gemeinsam bewerten wir Ihre Situation und leiten die notwendigen rechtlichen Schritte ein.
Fazit
Datenlecks bei Banken, Krankenkassen und Versicherungen sind alarmierende Ereignisse, welche Bedeutung des Schutzes personenbezogener Daten für den Einzelnen unterstreichen. Die DSGVO bietet Betroffenen ein Instrument, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen, wenn sie Opfer solcher Verstöße werden. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre Daten bei einem solchen Vorfall betroffen sind, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Als spezialisierte Anwältin für Datenschutzrecht und Fachanwältin für IT-Recht ist Rechtsanwältin Anne Sulmann langjährig erfahren in der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach der DSGVO für Ihre Mandanten und setzt auch Ihre Ansprüche durch.
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ITjur
Rechtsanwältin Anne Sulmann