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Derzeit erhalten einige unserer Mandanten wieder Zahlungsaufforderungen durch den IDO e.V. Geltend gemacht wird eine Vertragsstrafe aus zuvor abgegebenen Unterlassungserklärungen wegen Wettbewerbsverstößen.

Müssen Sie die Vertragsstrafe zahlen?

Hier stellt sich die Frage: Muss ich die Vertragsstrafe wirklich zahlen?

Der von dem IDO e.V. behauptet zugrundeliegende Verstoß liegt in den überwiegenden Fällen tatsächlich vor und die Vertragsstrafe ist damit fällig.

Anfechtung und Kündigung der Unterlassungserklärung

Aber: In vielen Fällen kann die abgebebene Unterlassungserklärung, auch wenn gegen die Unterlassungserklärung bereits verstoßen wurde und der IDO e.V. zur Zahlung aufgefordert hat, erfolgreich angefochten und/ oder der Unterlassungsvertrag gekündigt werden und so die Pflicht zur Zahlung der Vertragsstrafe entfallen. Zudem kann die Einrede der unzulässigen Rechtsausübung erhoben werden.

Wenn Sie ein Schreiben des IDO e.V. erhalten haben, mit welchem Sie zur Zahlung einer Vertragsstrafe aufgefordert werden, wenden Sie sich gerne an uns.

Als spezialisierte Anwältin für Wettbewerbsrecht und Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz und Anwältin für die Abwehr von Ansprüchen des IDO e.V. hilft Rechtsanwältin Anne Sulmann gerne.

Unkompliziert – schnell – verständlich.

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Rechtsanwältin Anne Sulmann