Welche Vorteile habe ich als Inhaber einer eingetragenen Marke?
Sie allein haben das ausschließliche Recht an Ihrer Marke und können Nachahmern die identische oder ähnliche Nutzung Ihrer Marke untersagen. Eine Verletzung der Rechte aus Ihrer Marke kann zum Beispiel vorliegen, wenn jemand ohne Ihre Zustimmung im geschäftlichen Verkehr ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen benutzt, die mit den für Ihre Marke eingetragenen Waren oder Dienstleistungen identisch sind oder aber auch nur eine Verwechslungsgefahr besteht.
Was kann ich als Marke schützen lassen?
Eine Antwort auf diese Frage liefert das Gesetz. In § 3 Abs. 1 Markengesetz (MarkenG) heißt es:
Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Neben Logos können Sie also zum Beispiel auch Firmennamen, Slogans, Erkennungstöne oder auch Produktnamen als Marke schützen lassen.
Wie weit reicht der Schutz meiner eingetragenen nationalen Marke?
Der Schutz der nationalen Marke richtet sich nach den Waren- oder Dienstleistungsklassen (der sogenannten Nizza-Klassifikation), für welche Ihre Marke eingetragen wird. Diese Klassen sind bei der Anmeldung anzugeben. Unsere auf das Markenrecht spezialisierten Anwälte werden Ihnen Vorschläge unterbreiten, für welche Klassen Ihre Marke vorzugsweise eingetragen werden sollte. In der für die Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anfallenden Amtsgebühr in Höhe von 290,00 EUR ist die Eintragung für drei Klassen bereits enthalten. Jede weitere Klasse kostet 100,00 EUR zusätzlich. In dem meisten Fällen ist die Eintragung für drei Klassen ausreichend.
Unter https://www.dpma.de/service/klassifikationen/nizzaklassifikation/index.html findet sich die Klasseneinteilung im übersichtlichen PDF-Format.
Prüft das DPMA bei der Eintragung, ob es meine Marke schon gibt?
Nein. Das DPMA prüft lediglich, ob Ihre Marke grundsätzlich schutzfähig ist. Es überprüft nicht, ob Ihre Marke in identischer oder ähnlicher Form bereits existiert.
Wie lange dauert das Eintragungsverfahren?
Das Eintragungsverfahren sollte in der Regel nach ca. acht Monaten abgeschlossen sein. Sie können einen Antrag auf beschleunigte Prüfung beim DPMA gegen eine Gebühr von 200,00 EUR stellen. Ihre Anmeldung wird dann vorrangig bearbeitet. Spätestens innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach der Anmeldung sollte dann die Anmeldung erfolgt sein. Häufig geht die Eintragung allerdings auch ohne einen solchen Antrag schneller. Viele Anmelder halten die Urkunde über ihre eigetragene Marke bereits nach ca. vier Monaten in den Händen.
Wie lange kann mein Recht an meiner Marke bestehen?
Der Markenschutz tritt mit der Eintragung Ihrer Marke in das Register ein. Die Schutzdauer beginnt mit dem Anmeldetag und beträgt zunächst 10 Jahre. Durch Zahlung einer Verlängerungsgebühr von 750,00 EUR bei drei Klassen kann sie um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden. Die Verlängerung der Marke wird nach Zahlungseingang schriftlich bestätigt.
Kann ich neben der nationalen auch eine europäische oder eine internationale Marke eintragen lassen?
Sofern Sie in einzelnen europäischen Mitgliedsländern oder auch international tätig sind, kann sich die Eintragung Ihrer Marke auch für weitere Länder als Deutschland anbieten.
Gerne beraten wir Sie, ob eine solche Eintragung für Sie sinnvoll ist und welche Voraussetzungen hierzu zu erfüllen sind.
Vorteile der Amazon Markenregistrierung
Sind Sie Inhaber einer registrierten Marke, haben Sie als Verkäufer bei Amazon besondere Vorteile. Ihnen stehen verschiedene Tools zur Verfügung, mit welchen Sie Ihre Marke aufbauen können. Amazon bietet Ihnen zudem automatisierte Schutzmaßnahmen, um rechtsverletzende oder falsche Inhalte aktiv zu entfernen. Wenn auch Sie eine Markenregistrierung speziell für den Verkauf bei Amazon benötigen, wenden Sie sich an uns. Wir bieten spezielle Paketpreise für Markenanmeldungen an, um auch Ihre Marke beim DPMA eintragen zu lassen und somit bei Amazon bekannt zu machen.
Sie haben weitere Fragen?
Wir stehen Ihnen für sämtliche Fragen rund um Ihre Marke zur Verfügung. Sollte Ihre eingetragene Marke einmal verletzt werden, setzen wir Ihre Rechte für Sie durch.
Kontaktieren Sie uns gerne, wir helfen.
Unkompliziert – schnell – verständlich.
ITjur
Rechtsanwältin Anne Sulmann
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